EU-Vermögensregister:

 Fakten gegen Fiktion

 Immer wieder kursieren in sozialen Netzwerken und auf Videoplattformen wie YouTube Behauptungen, die EU-Kommission plane die Einführung eines zentralen Vermögensregisters für alle Bürger, Unternehmen und Institutionen. Diese Narrative werden häufig von sogenannten Vermögensverwaltern, Edelmetallhändlern oder "Krisenberatern" verbreitet, die damit Geschäfte machen und angebliche "Schutzmöglichkeiten" verkaufen wollen.

Fakt ist: Die EU-Kommission hat tatsächlich eine Machbarkeitsstudie zu einem solchen Register in Auftrag gegeben. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben wurde jedoch nicht umgesetzt und ist derzeit nicht in Planung.

Die Behauptung, Vermögen sei in Europa bislang nicht erfasst, ist zudem fundamental falsch. In Wahrheit findet eine umfassende Erfassung seit Jahrzehnten statt:

Die Finanzämter der Mitgliedsstaaten erfassen Einkommen und Vermögen systematisch über Steuererklärungen. Dies umfasst auch Immobilien, Aktien, Kryptowährungen und andere Sachwerte.

Grundbuchämter und Katasterbehörden dokumentieren lückenlos alle Grundstücke und Gebäude inklusive ihrer Belastungen.

Das Finanzwesen ist durch Meldevorschriften transparent. Banken müssen Transaktionen ab 10.000 Euro melden, und die Finanzbehörden haben Zugriff auf Kontoinformationen.

Was die Kritiker also als eine bevorstehende Neuerung darstellen, ist längst gelebte Praxis.

Das eigentliche Ziel der EU-Kommission bei der Diskussion um ein zentrales Register ist ein anderes: Es geht um effizientere administrative Abläufe und vor allem um die Durchsetzung von EU-Beschlüssen, wie etwa Sanktionen gegen Staaten oder Einzelpersonen. Ein EU-weit harmonisiertes Register könnte solche Maßnahmen beschleunigen und vereinfachen.

Kritiker sehen hier zu Recht eine Gefahr: Eine von den nationalen Regierungen beauftragte, aber nicht direkt gewählte Behörde wie die EU-Kommission könnte mit einem solchen Instrument zu viel Einfluss gewinnen. Die berechtigte Sorge ist, dass auf diese Weise die Rechtsstaatlichkeit der Mitgliedsstaaten und die Grundrechte der Bürger ausgehebelt werden könnten. Der Vorwurf lautet, dass es der Kommission unter dem Deckmantel der Verwaltungseffizienz letztlich um einen Machtzuwachs geht.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während die Panikmache vor einem "neuen" Vermögensregister auf falschen Prämissen beruht, wirft die Diskussion darüber wichtige verfassungsrechtliche und demokratische Fragen auf. Die Debatte sollte sich weniger auf erfundene Szenarien konzentrieren, sondern vielmehr auf die legitime Frage, wie Macht und Kontrolle in der Europäischen Union verteilt sein sollen.
Und darauf wie dieses krisenhafte kapitalistische System ersetzt werden kann, um die Gesellschaft sozialer, demokratischer, friedlicher im Interesse aller Menschen zu organisieren. 

Redaktion Wirtschaft, 30.9.2025